Ab wann ist der Energieausweis Pflicht?

Der Energieausweis ist seit dem 01. Januar 2009 für alle Wohngebäude verpflichtend. Für Gebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt wurden, gilt die Ausweispflicht seit dem 01. Juli 2008. Für Gebäudedenkmäler besteht keine Ausweispflicht.

Wer braucht einen Energieausweis?

Für Bestandsgebäude wird im Falle eines Nutzerwechsels ein Energieausweis benötigt, also bei Verkauf oder Vermietung. Mieter in bestehenden Mietsverhältnissen haben keinen Anspruch auf Vorlage des Energieausweises. Der Immobilienbesitzer muss Interessenten den Energieausweis zugänglich machen.

Selbstnutzer einer Immobilie benötigen keinen Energieausweis, auch dann nicht, wenn das Eigentum vererbt oder verschenkt wird.

Auch verschiedene Fördermittel sind an die Vorlage eines gültigen Energieausweises gebunden.  

Was steht im Energieausweis?

Der Energieausweis für Bestandsgebäude muss drei wesentliche Aussagen beinhalten:

- Energiekennwerte über die Gesamtenergieeffizienz eines Objektes
- Vergleichswerte zu anderen Gebäuden
- Modernisierungsempfehlungen zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz

Es ist also der energetische "Fingerabdruck" des Gebäudes. Eigentümer können anhand des Energieausweises und den mit der Ausstellung verbundenen Modernisierungsempfehlungen die energetische Sanierung ihres Gebäudes planen.

Auch der Verkaufswert einer vorbildlich energetisch modernisierten Wohnimmobilie steigt an. Mieter und potentielle Käufer können anhand des Energieausweises die Nebenkosten ihres Wunschobjektes abschätzen.

Welche Ausweisvarianten gibt es?

1. Bedarfsausweis
Der Energieausweis nach Bedarf ist sinnvoll, wenn konkrete Maßnahmen geplant sind und wird auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs erstellt.

Er enthält objektive Aussagen zur Gebäude- und Heizanlagenqualität, weil hier Gebäudehülle und Haustechnik analysiert und Wärmeverluste genau zugeordnet werden.

Dabei wird festgestellt, wie viel Energie ein Haus verbraucht und was durch welche Maßnahmen verbessert werden könnte. So ist auch der Nachweis für die KfW bereits berechnet.

Weil der Bedarfsausweis auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage erstellt wird, ist er unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten.

Die Farbverlaufskala im Bedarfsausweis weist zwei verschiedene Werte aus, die sehr unterschiedlich ausfallen können- einen Wert für den Endenergiebedarf und einen für den Primärenergiebedarf.

Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, vom konkreten Gebäude jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Also die Energiemenge, die gekauft und dem Bauwerk zugeführt werden muss, um die gewünschte Raumtemperatur aufrecht zu erhalten und die Warmwasserbereitung einschl. aller damit zusammenhängenden Verluste auszugleichen. Am Endenergiebedarf sollen sich Verbraucher orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen.

Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die Energiemenge, die für die Gewinnung, Umwandlung und Verteilung (vorgelagerte Prozessketten außerhalb des Gebäues) der jeweils eingesetzten Brennstoffe (z. B. Heizöl, Gas, Strom, Erneuerbare Energien) erforderlich ist. Der Primärenergiebedarf fällt dann besonders niedrig aus, wenn Erneuerbare Energien (solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse) für die Energieversorgung im Gebäude eingesetzt werden. Am Primärenergiefaktor können Verbraucher erkennen, wie umweltfreundlich ihr Gebäude ist.  

2. Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an.

Um den Energieverbrauch zu ermittlen, wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes.

Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude oder einer Wohnung kann aufgrund des Witterungseinflusses vom Energieverbrauchskennwert abweichen.

Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der verbrauchsorientierte Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.

Der Energieausweis nach Verbrauch ist recht kostengünstig zu erstellen, sofern das Haus mit einer zentralen Heizanlage ausgestattet ist.

Die Daten geben allerdings keine Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes!  

 

Welcher Ausweis für welches Gebäude?

Bis zum 30. September 2008 bestand generelle Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- oder einem verbrauchsbasiertem Energieausweis. Seither gilt: Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig.

Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.

Welcher Ausweis ist der Richtige für mich?

Gut beraten sind alle Hauseigentümer mit der Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises, da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung und einen optimalen Einstieg in die energetische Modernisierung eiens Gebäudes bietet.

Empfehlenswert ist auf alle Fälle eine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller. Nur so können alle Daten aufgenommen, Schwachstellen bewertet und die Modernisierungsempfehlungen ausgehend vom konkreten Gebäude ermittelt werden.

Die Kosten für die Erstellung eines Bedarfsausweises liegen aufgrund des wesentlich höheren Aufwandes auch deutlich über den Kosten eines Verbrauchsausweises.

Vorsicht ist geboten bei billigen Lockangeboten aus dem Internet: Kein Vor-Ort-Termin, kein großer Aufwand- allerdings oftmals auch kein gültiger Energieausweis, warnt die Deutsche Energie-Agentur (dena) vor diesen Billigangeboten, die per Online-Fragebogen erstellt werden. Wer bei der Ausstellung geizt, kann eine böse Überraschung erleben, denn die Vorlage eines nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000,00 € geahndet werden. Fehlen z. B. die Sanierungsempfehlungen, ist der Ausweis ungültig.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Die EnEV 2009 legt genaue Qualifikationsanforderungen fest, die für die Energieausweise für bestehende Gebäude bundeseinheitlich gelten. Gemäß § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) ist zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude und für Modernisierungsempfehlungen folgender Personenkreis berechtigt: 

1. Ingenieure und Architekten, die in ihrem Studium einen Schwerpunkt  "energiesparendes Bauen" vorweisen können oder über 2 Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Bau- oder Anlagentechnik verfügen oder eine entsprechende Fortbildung besucht haben.

2. Absolventen von Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiengängen an Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen in den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Bauphysik, Maschinenbau und Elektrotechnik oder

3. einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbidlungsschwerkpunkt wie unter Punkt 1 beschrieben 

4. Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die Vorraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen sowie Handwerksmeister dieser Bereiche sind.

5. staatlich anerkannte und geprüfte Techniker, deren Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung der Gebäudehülle, die Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder die Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst, wenn sie mindestens eine der in Punkt 3 genannten Vorraussetzungen erfüllen.

Sog. Bauvorlageberechtigten und bestimmte Sachverständige (z. B. für Schall- und Wärmeschutz ) sind ebenso ausstellungsberechtigt.

Wie läuft eine Energieberatung ab?

Je nachdem, ob der Hausbesitzer sich für die Ausstellung eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises entscheiden, werden unterschiedliche Daten benötigt:

Für einen Verbrauchsausweis werden folgende Daten benötigt:
- Standort des Gebäudes
- Baujahr des Gebäudes und der Anlagentechnik
- Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude
- Wohnfläche des gesamten Gebäudes
- Leerstand im Abrechnungszeitraum
- Energieverbrauch der letzten 3 Abrechnungsperioden (jeweils ganzer Jahre)
- Angaben zum Energieträger
- Anteil des Energieverbrauches für Warmwasserbereitung
- Angabe, ob im Energieverbrauch auch die Warmwasserbereitung erfasst ist
- Angabe, ob das Gebäude gekühlt wird

Für einen Bedarfsausweis sind bedeutend mehr Daten nötig. In Gruppen aufgeteilt sind dies:
- Aktuelle Bestandspläne zum Gebäude
- Aktuelle Bestandspläne zur Anlagentechnik bzw. detaillierte Angaben hierzu
- verschiedene Schlüsselzahlen
- Aufmaßskizze des Gebäudes
- Berechnungen zur Gebäudehüllfäche und zum beheizten Gebäudevolumen
- Zusammenstellung aller Gebäudeteile mit ihren errechneten U- Werten
- wärmeschutztechnische Einstufung der wärmeübertragenden Umfassungsflächen
- Ermittlung der Transmissions- und Lüftungswärmeverluste
- Bewertung von Wärmebrücken
- Berechnung von solaren und internen Wärmegewinnen
- Daten aus dem Schornsteinfegerprotokoll

Wer keine aktuellen Bestandspläne und Baubeschreibungen hat, kann nach Rechnungen der ausführenden Handwerkern, die ggf. Rückschlüsse über die verwendeten Materialien zulassen, recherchieren oder auch bei der Baugenehmigungsbehörde im Archiv nach der alten Baugenehmigung fragen.

Wer seinen Umbau oder eine Modernisierung plant ist gut beraten, eine exakte Bestandsaufnahme durchzuführen. 

Berechnung des Energieausweises
Die für den Verbrauchs- oder Bedarfsausweis gesammelten Daten werden vom Energie-Fachberater in eine spezielle Software eingegeben, mit deren Hilfe dann die einzelnen Berechnungen durchgeführt werden.

Bei der Übergabe des Energieausweis an den Kunden, ist der Aussteller verpflichtet, den Hauseigentümer auf konstengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz hinzuweisen.

Diese Modernisierungsempfehlungen samt Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind dem Energieausweis beigefügt. 

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Der Energieausweis hat in der Regel eine Gültigkeit von 10 Jahren. Dies gilt auch, wenn er vor dem 01. Juli 2008 entsprechend der EnEV ausgestellt wurde.

Die Werte verlieren allerdings ihre Gültigkeit, wenn vor Ablauf der 10 Jahre energetische Verbesserungen durchgeführt werden. Um die Vorteile gegenüber poteniellen Käufern oder Mietern dokumentieren zu können, empfiehlt sich die Ausstellung eines neuen Energieausweises. 

Dieter Kienzler

- Maler- und Lackierermeister

- staatlich geprüfter Gestalter

- Sachverständiger im
  Malerhandwerk

- Feststellung der besonderen
  Sachkunde von ö.b.u.v.
  Sachverständigen
  im Schwerpunkt
  Schimmelpilzschäden-
  Erkennen, Bewerten und
  Sanieren

- Gebäudeenergieberater (HWK)

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