Energieausweis - Wann? Wer? Wieso?

Mit der zum 01.10.2009 novellierten Energie-Einsparverordung (EnEV) 2009 hat sich die Bundesregierung Deutschland verpflichtet, den Energiebedarf bis 2012 um weitere 30% zu senken.

Da etwa 40% der Energie in Privathaushalte fließt, möchte man mit dem Energie-Pass den Energiebedarf senken. Nur noch energieeffiziente Häuser und Wohnungen sollen gut zu vermarkten sein. Miet- und Kaufinteressenten zeigt der Energieausweis, wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft, den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen. 

Nach dieser EU-Verordnung müssen alle Immobilienbesitzer seit 2008 entweder einen bedarfsorientierten oder einen verbrauchsorientierten Energie- Pass bei Vermietung oder Verkauf vorlegen.


Gebäudeeigentümer können in den meisten Fällen zwischen den beiden Varianten frei wählen.

Welcher Energie-Pass sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Baujahr oder Größe der Immobilie.

Möchte man Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur Sanierung eines Gebäudes beantragen, ist ein bedarfsorientierter Energie-Pass notwendig.

Diesen bekommt man nach einer Begutachtung des Gebäudes von uns ausgestellt.

Aufgrund der umfangreichen Bestandsaufnahme und deren Bewertung kostet dieser mehr als der verbrauchsorientierte Energie-Pass.  

Der verbrauchsorientierte Energie-Pass wird auf Basis der jährlichen Heizkostenabrechnung erstellt und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser in den letzten 3 Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit stark vom Nutzerverhalten der Bewohner ab.

Beide Energie-Pässe sind 10 Jahre gültig.

Sinn und Zweck eines Energieausweises ist es, einem Käufer oder neuen Mieter einer Immobilie ein Dokument an die Hand zu geben, durch das er Gebäude miteinander vergleichen kann. Er soll dabei eine Vorstellung bekommen, wie hoch die Heiz- und Warmwasserkosten sind bzw. sein werden. Kein unwichtiges Kriterium bei Kauf oder Miete in Zeiten der steigenden Energiepreise.

Somit sorgen die Energieausweise für Transparenz auf dem Immobilienmarkt.

Dieter Kienzler

- Maler- und Lackierermeister

- staatlich geprüfter Gestalter

- Sachverständiger im
  Malerhandwerk

- Feststellung der besonderen
  Sachkunde von ö.b.u.v.
  Sachverständigen
  im Schwerpunkt
  Schimmelpilzschäden-
  Erkennen, Bewerten und
  Sanieren

- Gebäudeenergieberater (HWK)

Rebbergstraße 1
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